TEILNAHME-BEDINGUNGEN | VOI fesch Kunstpreis

Stand: August 2024

  1. Die Preisträger*innen (Platz 1 bis 15 und Publikumspreis) treten das Eigentum des eingereichten Kunstwerks
    an die VOI fesch GmbH ab.
  2. Sollte es zu einer Veräußerung des Kunstwerks kommen, gehen 50 % des Erlöses
    an den oder die Künstler*in bzw. an die einreichende Organisation.
  3. Die Vervielfältigungs-Rechte liegen, sofern keine weiteren Vereinbarungen getroffen werden,
    ausschließlich bei der VOI fesch GmbH.
  4. Die VOI fesch GmbH verpflichtet sich, bevor eine Reprographie vermarktet und verkauft wird,
    eine schriftliche Freigabe einzuholen.
  5. Bei der Veräußerung von Reprographien erhält die Partner*in einen Anteil von 10 % des Umsatzes.
  6. Für eine Ausstellung oder Veröffentlichung des Bildes steht weder den Einreichenden
    noch den Kunstschaffenden ein Entgelt oder Tantiemen zu. Darüber hinaus wird der VOI fesch GmbH und den
    Wettbewerbspartner*innen die kostenlose Veröffentlichung der Preisträger*innen-Objekte für werbliche Zwecke übertragen.
  7. Mit der Einreichung stimmt die verfügungs- und vertretungsbefugte Organisation oder Person
    den allgemeinen Teilnahmebedingungen zu.

Teilnahme-Bedingungen in einfacher Sprache

Das sind die Regeln für alle, die mitmachen wollen:

  1. Du hast Platz 1 bis 15 oder den Publikumspreis gewonnen?
    Dann erlaubst du VOI fesch deine
    Kunstwerke zu verwenden
    Deine Kunstwerke sind dann
    das Eigentum von VOI fesch.
    Eigentum bedeutet, dass dir etwas gehört.
    Zum Beispiel: Ein Haus, ein Auto oder
    ein Fernseher kann dir gehören.
  1. VOI fesch darf Reproduktionen von
    den Kunstwerken machen.
    Reproduktionen sind Kopien von Kunstwerken.
  1. Was darf VOI fesch mit den Kunstwerken und
    mit Kopien von Kunstwerken machen?
    VOI fesch darf sie z.B. abbilden (zum Beispiel auf eine Tasse drucken),
    vervielfältigen (zum Beispiel auf mehrere Tassen drucken),
    verkaufen,
    ausstellen (also anderen Personen herzeigen),
    vermarkten (zum Beispiel dafür Werbung machen).
  1. VOI fesch will eine Kopie deines Werkes
    vermarkten oder verkaufen?
    Dann muss VOI fesch zuerst Sie fragen.
    Sie können das schriftlich erlauben
    oder auch nicht.
  1. Wenn man nichts anderes vereinbart hat,
    dann darf VOI fesch so viel verkaufen,
    vermieten und verleihen, wie VOI fesch möchte.
    VOI fesch darf auch so viele Kopien machen,
    wie VOI fesch möchte.
    Es gibt keine Grenzen oder Vorgaben.
    Das bedeutet, VOI fesch darf das so machen,
    wie VOI fesch das möchte.
  1. Wenn VOI fesch Geld für ein Kunstwerk oder
    eine Kopie bekommt, zum Beispiel durch einen Verkauf,
    dann bekommst du auch Geld.
    Du bekommst 50 Prozent der Einnahmen.
    Das bedeutet, 5 Euro von 10 Euro,
    also die Hälfte.
  1. Beim Verkauf von Kopien bekommt
    die Künstlerin oder der Künstler
    10 Prozent der Einnahmen.
    Das bedeutet, 1 Euro von 10 Euro.
  1. Die Kunstwerke können ausgestellt
    und veröffentlicht werden,
    Dann können andere Personen sie sehen.
    VOI fesch muss dafür kein Geld an dich bezahlen.
    VOI fesch und der Mit-Initiator oder die Mit-Initiatorin
    können die Bilder kostenlos veröffentlichen
    und für Werbung verwenden.
    Mit-Initiator oder Mit-Initiatorin
    sind Personen und Organisationen,
    die den Kunstpreis unterstützen.
    Zum Beispiel Ötztal Tourismus.
  1. Wenn du etwas einreichst,
    stimmst du den Regeln von VOI fesch zu.
    Diese Regeln sind für alle gleich.
    Die Person oder die Gruppe,
    die etwas einreicht,
    muss das Recht haben, das zu tun.
    Das heißt verfügungsbefugt.
    Sie muss auch das Recht haben,
    für andere zu sprechen.
    Das heißt vertretungsbefugt.